Teamvereinbarung Mensch und KI

Was die KI übernimmt, was bei Menschen bleibt und wie alle mitkommen, auch wer KI bisher kaum nutzt, legt ein Team am besten gemeinsam fest. Diese Vorlage gibt die Fragen dafür vor.

Eine Richtlinie des Unternehmens legt fest, was erlaubt ist, aber nicht, wie euer Team im Alltag damit arbeitet. Wie bei hybrider Arbeit helfen dafür Vereinbarungen statt Quoten. Acht Abschnitte mit Fragen und Platz für eure Antworten, zum Ausfüllen hier oder auf Papier; Anleitung unter der Vorlage.

Die Vorlage ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Betriebsvereinbarung oder KI-Richtlinie, sie bewegt sich in deren Rahmen. Hinweise zu Betriebsverfassungsgesetz und KI-Verordnung stehen in den Abschnitten 3 und 6 und in den Fundstellen.

Was ihr eintragt, bleibt in eurem Browser. Ich sehe davon nichts.

Unsere Vereinbarung

  1. 1 Was die KI macht und was der Mensch

    • Welche Aufgaben übernimmt bei uns die KI, und mit welchen freigegebenen Werkzeugen?
    • Was machen bei uns immer Menschen, etwa Entscheidungen über Menschen, Feedback geben oder Konflikte klären?
    • Wo sind wir uns noch nicht sicher, und wer klärt das bis wann?

    Beispiel

    Mit KI Protokollentwürfe aus Stichpunkten, erste Fassungen von Stellenanzeigen, Zusammenfassungen langer Unterlagen.

    Nie mit KI Entscheidungen über Menschen, also wer eingestellt, beurteilt oder befördert wird.

  2. 2 Wie wir uns als Team aufstellen

    • Welche Abläufe ändern sich, und wer übernimmt dabei welche Rolle?
    • Wer kennt sich mit welchem Werkzeug aus, und wen fragen die anderen?
    • Was ändert sich an unserer Zusammenarbeit, etwa bei Übergaben und Absprachen?
  3. 3 Wie alle mitkommen

    • Wer bei uns nutzt KI bisher kaum, und was braucht diese Person: Zeit, eine Schulung, jemanden zum Fragen?
    • Wie sorgen wir dafür, dass niemand abgehängt wird oder sich unter Druck fühlt?
    • Wie teilen wir, was funktioniert und was nicht, zum Beispiel zehn Minuten in der Teamrunde?

    Die KI-Verordnung der EU verlangt von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Beschäftigten unterstützen.Fundstelle 1

  4. 4 Welche Daten hineindürfen

    • Welche Daten geben wir nie in ein KI-Werkzeug ein, zum Beispiel Personaldaten, Kundendaten oder Vertrauliches?
    • Was sagen die IT- und Datenschutzregeln unseres Unternehmens dazu, und wen fragen wir, wenn wir unsicher sind?
  5. 5 Wer prüft und wer verantwortet

    • Wer prüft, was die KI liefert, bevor es das Team verlässt?
    • Wer entscheidet, dass ein Ergebnis so rausgeht, und verantwortet es damit? Hier steht ein Name, nicht „das Team“.
  6. 6 Was über unser Team hinausgeht

    • Welche Betriebsvereinbarung, Richtlinie oder Liste freigegebener Werkzeuge gilt bei uns schon?
    • Weiß der Betriebsrat Bescheid, und wer spricht mit ihm?
    • Was können wir als Team nicht regeln, und wer klärt es?

    Diese Vereinbarung ersetzt keine Betriebsvereinbarung und gilt nur in deren Rahmen. Der Betriebsrat bestimmt bei technischen Einrichtungen mit, die Verhalten oder Leistung überwachen können,Fundstelle 2 ist über den geplanten Einsatz von KI rechtzeitig zu unterrichtenFundstelle 3 und kann Sachverständige hinzuziehen, wenn er KI beurteilen muss.Fundstelle 4

  7. 7 Wann wir die Vereinbarung überprüfen

    • An welchem Tag schauen wir wieder drauf, etwa drei Monate nach heute, und wer lädt dazu ein?
    • Woran merken wir bis dahin, ob die Vereinbarung trägt?
  8. 8 Wer dabei war und wo die Vereinbarung liegt

    • Wer war dabei?
    • Wer fehlte, und wer gibt die Vereinbarung an diese Personen weiter?
    • Wo legen wir sie ab, damit alle sie finden?

So setzt ihr sie ein

Plant 60 bis 90 Minuten ein, im Raum oder online. Jemanden von außen braucht ihr dafür nicht, kann aber hilfreich sein.

Dauer
60 bis 90 Minuten, die Überprüfung nach drei Monaten etwa 30.
Wer dabei ist
Das ganze Team und die Teamleitung. Bei Bedarf jemand aus dem Betriebsrat und aus der IT-Sicherheit oder dem Datenschutz, vor allem wenn es um neue Werkzeuge oder heikle Daten geht.
Wer moderiert
Am besten nicht die Teamleitung, damit sie mitreden kann, ohne die Runde zu lenken.
  1. Vorher

    Die Teamleitung klärt, welche Werkzeuge freigegeben sind und welche Regeln schon gelten, von IT und Datenschutz bis zu einer Betriebsvereinbarung. Das spart in der Runde Zeit und gehört in die Abschnitte 1 und 6.

  2. 10 Minuten

    Jede Person schreibt für sich auf, wofür sie KI bei der Arbeit schon nutzt. Ohne Bewertung, denn wer Ärger erwartet, erzählt nicht alles.

  3. 40 bis 60 Minuten

    Ihr geht die Abschnitte 1 bis 5 durch. Wo ihr euch nicht einig werdet, schreibt ihr die offene Frage auf und dazu, wer sie bis wann klärt.

  4. 10 Minuten

    Die Abschnitte 6 bis 8: wer mit dem Betriebsrat oder der IT spricht, der Termin für die Überprüfung, wer dabei war und wo die Vereinbarung liegt.

  5. Nach drei Monaten

    30 Minuten mit derselben Vorlage: Was hat getragen, und was ändert ihr? Neue Werkzeuge und Aufgaben kommen dazu, Überholtes fliegt raus.

Fundstellen

Zur Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Geprüft am in den Originaltexten.

  1. KI-Verordnung, Art. 4. Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 „KI-Kompetenz“, anwendbar seit dem 2. Februar 2025 (Art. 113). Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat ihn mit Wirkung vom 27. Juli 2026 geändert: Seitdem ergreifen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau müssen sie für niemanden garantieren.

  2. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Der Betriebsrat bestimmt mit bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Nach dem Bundesarbeitsgericht genügt, dass eine Einrichtung objektiv geeignet ist, solche Daten zu erheben; auf eine Überwachungsabsicht kommt es nicht an (Beschluss vom 8. März 2022, 1 ABR 20/21).

  3. § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat rechtzeitig über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“ und berät die Auswirkungen so rechtzeitig mit ihm, dass Vorschläge und Bedenken noch in die Planung einfließen können (Abs. 2).

  4. § 80 Abs. 3 BetrVG. Der Betriebsrat kann nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit es für seine Aufgaben erforderlich ist. Muss er die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt das als erforderlich.

Wenn ihr jemanden von außen dabeihaben wollt

Ihr könnt die Runde gut selbst moderieren. Wenn ihr lieber jemanden von außen dabeihabt, sprecht mich an.